Fachdienst Zentraler Fachbereichsservice

 

Fachdienstleiter: Andreas Heitz

 

Der Fachdienst Zentraler Fachbereichsservice besteht aus den drei Sachgebieten

  • Grundsatz/Recht,
  • Unterhalt/Forderungseinzug sowie
  • Budgetverwaltung, Bildung und Teilhabe, Bedarfs- und Missbrauchskontrolle.

Das Sachgebiet Grundsatz/Recht ist zuständig für die Umsetzung des Rechts im Rechtskreis SGB II und die Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz für den Fachbereich Arbeit und Soziales.   

Das Sachgebiet Unterhalt/Forderungseinzug beschäftigt sich mit dem Unterhaltsrückgriff in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung und Zuwanderung sowie der Realisierung von offenen Forderungen bei eingestellten Fällen aus dem Fachbereich Arbeit und Soziales.    

Das Aufgabengebiet des Sachgebietes Budgetverwaltung, Bildung und Teilhabe, Bedarfs- und Missbrauchskontrolle umfasst unter anderem den Schwerpunkt der Budgetverwaltung für den Fachbereich Arbeit und Soziales. Eine weitere Aufgabe ist die Umsetzung des Bildung- und Teilhabepaketes in den Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Ebenfalls ist hier die Bedarfs- und Missbrauchskontrolle angegliedert.