Wie können Sie die Leistungen erhalten?

 

Für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes ist für alle Rechtskreise die Vorlage

des "Antrages auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" erforderlich.

 

Für die Kostenübernahme einer mehrtägigen Klassenfahrt ist im Vorfeld eine Bestätigung der Schule über die Durchführung erforderlich.

Im Anschluss an die Fahrt ist die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung notwendig.

 

Für die Gewährung von Schülerbeförderungskosten ist zusätzlich das Beiblatt "Schülerbeförderung" einzureichen.  

 

Für die Kostenübernahme einer angemessenen Lernförderung sind zusätzlich der „Fragebogen zur angemessenen Lernförderung“ sowie das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

 

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie im Kommunalen Kreisjobcenter, dem Behördenhaus am Schlossgarten und in den Sozialämtern.


Bitte vergessen Sie nicht, die jeweils im Formular geforderten Nachweise beizufügen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

 

  • Kommunale Kreisjobcenter (SGB II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher),
  • örtlich zuständige Sozialamt (SGB XII-Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) oder
  • Zuwanderungsamt im Behördenhaus am Schlossgarten (Leistungsbezieher nach dem AsylbLG).