Förderprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

(§16i SGB II)

 

Mit dem Teilhabechancengesetz wurde im Jahr 2019 das neue Förderprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) eingeführt.

Für Betriebe, die besonders leistungsgeminderte oder besonders schwer vermittelbare erwerbsfähige Leistungsberechtige nach dem SGB II in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen möchten, kann das Kommunale Kreisjobcenter Fulda unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre gewähren.

 

Förderfähiger Personenkreis

Gefördert werden Menschen, die mindestens 25 Jahre alt sind, in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und innerhalb dieser Frist nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder selbständig beschäftigt waren.

Für Erziehende oder schwerbehinderte Menschen gilt eine Frist von 5 Jahren.

 

Förderfähige Beschäftigungsverhältnisse

Förderfähig sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit.

 

Vorteile für Arbeitgeber:

 

Lohnkostenzuschuss

Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 5 Jahren.

Dieser beträgt im …

Berechnungsgrundlage des Zuschusses ist der gesetzliche Mindestlohn oder bei Tarifbindung der Tariflohn. Einmalzahlungen sind nicht erstattungsfähig.

 

Weiterbildungskosten

Arbeitsplatzbezogene notwendige berufliche Weiterbildungen, die während der Beschäftigung durchgeführt werden, können nach vorheriger Prüfung bis zu einer Höhe von 3.000,00 € übernommen werden.

 

Coaching für Arbeitnehmer/-in

Der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin erhält bereits zwei Monate vor Arbeitsaufnahme sowie während der Beschäftigung eine individuelle Beratung zur Begleitung der Arbeitsaufnahme und Stabilisierung im Berufsleben.

 

Wichtig:

Die Lohnkostenzuschüsse gemäß § 16i SGB II müssen vor Arbeitsbeginn beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda beantragt werden.

 

Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie uns an …

… und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie gerne besetzen möchten.

Das Kommunale Kreisjobcenter Fulda steht Ihnen für eine ausführliche individuelle Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich kommen wir auch gerne in Ihren Betrieb.

Sobald wir uns ein Bild von den beruflichen Anforderungen gemacht haben, gleichen wir Ihr Profil mit unserem Angebot an Arbeitskräften ab. Finden wir eine geeignete Person – und auch nur dann – vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorstellungstermin.

Ansprechpartnerin:
 
Frau Ute Böhm
 
Tel.: (0661) 6006-8056
Handy: 0160 - 6399983
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