Wer kann die Leistung erhalten?
Kinder und Jugendliche im Alter von 0-24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem AsylbLG
haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.