Wer kann die Leistung erhalten?

 

Kinder und Jugendliche im Alter von 0-24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

 

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG

 

haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.