Anträge
Alle Leistungen nach dem SGB II erfordern nach § 37 SGB II einen Antrag. Der Leistungsantrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Für Zeiten vor der Antragsstellung können keine Leistungen erbracht werden. Einmalige Beihilfen und Darlehen müssen gesondert beantragt werden.
Neben der Möglichkeit den Antrag persönlich in der Servicestelle des Kreisjobcenters zu stellen, können Sie den Antrag ebenso bequem und flexibel online stellen oder den Antrag zum Download ausdrucken und in der Servicestelle des Kreisjobcenters abgeben oder per Post zusenden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe können nach Vorlage weiterer Informationen erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass unvollständig ausgefüllte Anträge oder fehlende Unterlagen zur verlängerten Antragsbearbeitung führen, da im Einzelfall Unterlagen oder Angaben zur Anspruchsprüfung nachgefordert werden müssen.
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